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Leistungen

Leistungen

zu den Leistungen von Sachverständigen Reinhold Höhn gehören:

Gerichtsgutachten

Die Beauftragung eines Gerichtsgutachten erfolgt im allgemeinen durch ein Gericht. An den Beweissbeschluss, welche mit Zusendung der Akte, zugestellt wird, hat der Sachverständiger sich streng zu halten. Hat der Sachverständiger sich durch eingehendes Aktenstudium in den Fall eingearbeitet, erfolgt meisten falls eine Ortsbesichtigung, sprich Ortstermin. Die schriftliche Ausarbeitung des Gutachten muss alle Daten und Fakten beinhalten, sodass eine rechtliche richtige  Bewertung durch das Gericht gewährleistet werden kann. Der Sachverständiger ist gehalten, das Gutachten auch für einen Laien verständlich und nachvollziehbar zu formulieren.

Privatgutachten

Privatgutachten werden außerhalb von Gerichtsverfahren erstattet. Diese Gutachten können von Privatpersonen, juristischen Personen, Verwaltungen usw. in Auftrag gegeben werden. Der Ablauf und  die Inhalte des privaten Gutachten ist identisch dem Gerichtsgutachten.

Versicherungsgutachten

Hierbei handel es sich um eine Form des Privatgutachten. Versicherungsgutachten werden bei Sach- und Haftpflichtschäden sowohl von der Versicherung oder von Versicherten heran gezogen.

Schiedsgutachten

Der Sachverständige wird als Schiedsgutachter tätig, wenn er im Auftrage mindestens zweier Parteien Tatsachen aufgrund eines Sachstandes treffen soll. Die außergerichtliche Tätigkeit als Schiedsgutachter dient vor allem der Streitvermeidung und der Streitschlichtung.

Bauabnahmen

Ein öffenlich besteller Sachverständiger kann zu Bauabnahmen nach VOB §12 gebeten werden. Eine förmliche Bauabnahme hat stattzufinden, wenn einer der Vertragsparteien dies verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen hinzuziehen.
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